 | Newsletter-Ausgabe 31/2022 Das neue Nachweisgesetz: Konsequenzen für die Praxis | |
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| Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 1. August 2022 trat das neue Nachweisgesetz in Kraft. Das Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in deutsches Recht um. Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben beachten. Tun sie dies nicht, drohen Arbeitgebern Geldbußen bis zu 2.000,- Euro. Die vorliegende Übersicht gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen im Nachweisgesetz.
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