Newsletter-Ausgabe 27/2024 Vertragsstrafen bei Einheitspreis-Bauverträgen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits Anfang des Jahres hatten sich die Richter des Bundesgerichtshofes mit der Problematik von Vertragsstrafen in Bauverträgen mit Einheitspreisen zu befassen (Urteil vom 15.02.2024 - VII ZR 42/22). Danach sind in Bauverträgen mit Einheitspreisen Klauseln über eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% der Auftragssumme zulässig, wenn Anknüpfungspunkt die Schlussrechnung ist. Wird dagegen auf die ursprüngliche Angebotssumme Bezug genommen, liegt hierin eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers. Mehr zum Sachverhalt lesen Sie im ersten Beitrag.
Ihre Handwerkskammer Cottbus
Die Botschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, Amy Gutmann, hat sich am Montagnachmittag über die Duale Ausbildung im Handwerk informiert. Im berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Cottbus bekam sie im Beisein von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke einen Einblick in die praktische Ausbildung. mehr lesen
Zwölf Unternehmen haben die große Chance, den „Zukunftspreis Brandenburg“ 2024 zu gewinnen. Sie wurden von der Hauptjury für das Finale am 22. November im Holiday Inn Berlin Airport Conference Centre in Schönefeld nominiert. Dort werden dann die sechs Preisträger gekürt. mehr lesen
Diese Aufstiegsfortbildung ist ohne Abitur möglich. Relevant für Handel, Dienstleistung und Handwerk. Betriebswirtschaft studieren in Cottbus oder Königs Wusterhausen in Vollzeit oder als Abendkurs möglich. mehr lesen
16 Elektromaschinenbauer-Unternehmen sind in Südbrandenburg aktiv. In Werchau, einem Ortsteil von Schlieben (Elbe-Elster), sitzt ein ganz besonderer Betrieb. mehr lesen
Ziel des Seminars ist die Befähigung o.g. Fachleute zum sicheren Arbeiten an HV-KFZ entsprechend gesetzlicher Forderungen unter Beachtung von Gefährdungsanalysen. mehr lesen
Sie sind mit folgender E-Mail-Adresse für den Newsletter der Handwerkskammer Cottbus eingetragen: unknown@any-domain.biz. Sie wollen den Newsletter der Handwerkskammer nicht mehr erhalten? Newsletter abbestellen
Die Handwerkskammer Cottbus ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß §109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch die Präsidentin Corina Reifenstein und der Hauptgeschäftsführerin Manja Bonin vertreten.
Die Handwerkskammer Cottbus übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Newsletter erwähnt werden.
Infoservice Sie haben Fragen oder Anregungen zum Newsletter der Handwerkskammer? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Ansprechpartner