mit seinem neuesten Song „Was für immer bleibt“ widmet der aufstrebende Newcomer Benoby dem Handwerk eine musikalische Hommage. Der Song wurde von Sony Music Germany auf allen gängigen Musikplattformen veröffentlicht.
Der Song beschreibt die besondere Haltung und den inneren Antrieb von Handwerkerinnen und Handwerkern, die mit ihrer Arbeit bleibende Werte schaffen. Ob Augenoptiker oder Zweiradmechaniker, ob auf dem Bau oder in der Backstube – Handwerkerinnen und Handwerker eint der Anspruch anzupacken, mitzugestalten und etwas zu bewegen. So unterschiedlich ihre Berufe auch sein mögen, verbindet sie ein gemeinsames Lebensgefühl. Und dieses Lebensgefühl findet im Song „Was für immer bleibt“ auf emotionale Art und Weise Ausdruck.
Mission Handwerk hilft "Ein Herz für Kinder": Die Kreishandwerkerschaft Dahme-Spreewald wirbt für diese Aktion und hat bereits viele Unternehmen zum Mitmachen inspiriert. Die Innungsobermeister radeln mit 130 Schülern der Ludwig-Witthöft-Oberschule aus Wildau sowie den Mitgliedern der beiden Radsportvereine Mittenwalde und Königs Wusterhausen. mehr lesen
Die Lkw-Mautsätze wurden rückwirkend ab dem 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geändert. Betroffene Unternehmen können sich die zu viel gezahlte Maut ab 1. Oktober erstatten lassen, wie das Deutsche Handwerksblatt schreibt. mehr lesen
Kündigt ein Arbeitnehmer und legt direkt im Anschluss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, welche genau die Länge der Kündigungsfrist umfasst, kann dies den Beweiswert einer solchen AU erschüttern. mehr lesen
Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. mehr lesen
Für viele Unternehmen in der Region wird es zunehmend schwieriger, gut ausgebildete und geeignete Fachkräfte auf dem freien Markt zu finden. mehr lesen
Neue Corona-Verordnung für das Land Brandenburg: Das Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Sie tritt am Donnerstag (16. September 2021) in Kraft und gilt bis einschließlich 13. Oktober 2021. mehr lesen
Müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte die Regeln zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit weiter einhalten? Die jüngsten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die zum 10. September 2021 in Kraft getreten sind, ermöglichen Ausnahmen für diese Gruppen. mehr lesen
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