| Ja ist denn heut schon Weihnachten? | |
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| Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie finden an den Feiertagen ein bisschen mehr von dem, wovon es sonst im Jahr zu wenig gibt: Zeit.
Zeit zum Durchatmen. Zum Lesen vielleicht, zum Entspannen oder einfach mal zum Ausschlafen. Zeit auch zum Nachdenken - über das, was wichtig war in diesem Jahr, und was wichtig wird im kommenden. Und, auch das gehört zu Weihnachten: Endlich Zeit zum Reden!
Wir Deutsche sprechen immer seltener miteinander. Und noch seltener hören wir einander zu. Wo immer man hinschaut, erst recht in den sozialen Medien: Da wird gegiftet, da ist Lärm und tägliche Empörung. Das Thema Corona wirkt da wie ein Katalysator. Viele können das Wort >Corona< nicht mehr hören. Verschwinden wird das Virus damit leider nicht. Auch beim bevorstehenden Weihnachtsfest steht uns die Pandemie im Wege. Wir hoffen dennoch, dass Sie das Fest im Kreise Ihrer Liebsten in Ruhe und Besinnlichkeit verbringen können.
Ich bin tief beeindruckt von dem Kraftakt, den unsere Handwerkerinnen und Handwerker in den vergangenen Monaten vollbracht haben. In diesem Zusammenhang danke ich allen Betriebsinhabern und Angestellten, die ihre kostbare Zeit zum Wohle des Handwerks einsetzen.
Lassen Sie uns dafür sorgen, dass wir miteinander im Gespräch bleiben. Wir tun dies in allen ehrenamtlichen Gremien der Handwerkskammer Cottbus. Mit dem neu gewählten Vorstand und der Vollversammlung sind wir für die nächsten fünf Jahre gut aufgestellt. Bleiben Sie uns auch im Jahr 2022 treu, damit wir die Zukunft des Handwerks in Südbrandenburg weiter gemeinsam gestalten können.
Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Fest und eine besinnliche Zeit.
Knut Deutscher
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus | |
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Kalendertürchen 24: Ihre Handwerkskammer für Sie | Mehr als 6.758 kostenfreie Beratungen für Handwerksbetriebe haben die Berater der Handwerkskammer Cottbus zu den Themen Recht, Technik, Innovation, Nachfolge, Existenzgründung im Jahr 2021 durchgeführt. Wenn Sie Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns an. mehr lesen
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Corona-Hilfen auch bei freiwilligen Schließungen möglich | Für den Zeitraum 01.11. – 31.12.2021 ist auch bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) bzw. vergleichbaren Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist. mehr lesen
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Handwerkskammer Cottbus Altmarkt 17 03046 Cottbus
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