mit einem Empfang hat der Vorstand der Handwerkskammer Cottbus die Lebensleistungen von Knut Deutscher gewürdigt. Seit 28 Jahren führt Knut Deutscher die Handwerkskammer Cottbus gemeinsam mit dem Ehrenamt. Das Wohl des Südbrandenburger Handwerks stand für ihn immer im Vordergrund.
Mit vorweihnachtlichen GrüßenIhre Handwerkskammer Cottbus
Am 01.12.2023 wurde bereits ein zweiter Aufruf mit einem Budget von 3,5 Mio. Euro gestartet – pro Maßnahme ist dieser auf einen maximal möglichen Fördermittelzuschuss von 400.000 Euro begrenzt. Interessenten können bis zum Fristtermin am 30.04.2024 ihre prüf- und bewertbaren Projektideen beim Regionalmanagement einreichen. mehr lesen
40 Schüler der Grundschule Ströbitz haben im STARTBLOCK B2 in Cottbus etwas über die Gründung von Unternehmen und die Unternehmensnachfolge erfahren. Dazu wurde ein neues Buch veröffentlicht, in dem auch das Handwerk eine große Rolle spielt. mehr lesen
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) informiert. Es regelt die Einrichtung eines Fonds, aus dem die Kosten für die Abfallbewirtschaftung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für die Reinigung des öffentlichen Raums und für Sensibilisierungsmaßnahmen bezahlt werden. mehr lesen
Am 13. Dezember 2023 setzen die Verhandlungsführer von Rat und Europaparlament den Trilog zum EU-Lieferkettengesetz fort. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): mehr lesen
Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine Arbeit auf Abruf, ohne Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, gilt nach dem Gesetz eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 18.10.2023 (Az.: 5 AZR 22/23), dass eine abweichende Auslegung nur in Ausnahmefällen in Betracht. mehr lesen
Das Deutsche Handwerksblatt legt großen Wert auf Ihre Zufriedenheit. Ihre ehrliche Rückmeldung ist uns äußerst wichtig, um unser Angebot kontinuierlich zu verbessern. mehr lesen
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die seit 01.08.2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung Regelungen zum Einbau von recycelten Baustoffen in technische Bauwerke betrifft. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine in Deutschland geltende Verordnung. mehr lesen
Im Lehrgang zeigen wir Ihnen, wie Sie Graffitis schonend entfernen und die gewünschte Optik der Flächen wieder herstellen und schützen. Zielgruppe: Gebäudereiniger, Facility Manager, Maler. mehr lesen
Wir haben für Sie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet. Damit bietet die Kammer ihren Unternehmen die Chance, auch noch vor dem Jahreswechsel den Beratungsservice in Anspruch zu nehmen. Im Kundenzentrum Cottbus sowie in der Außenstelle Königs Wusterhausen stehen die Mitarbeiter für alle Fragen und Anliegen der Handwerker zur Verfügung. mehr lesen
Sie sind mit folgender E-Mail-Adresse für den Newsletter der Handwerkskammer Cottbus eingetragen: unknown@any-domain.biz. Sie wollen den Newsletter der Handwerkskammer nicht mehr erhalten? Newsletter abbestellen
Die Handwerkskammer Cottbus ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß §109 der Handwerksordnung (HwO) gerichtlich und außergerichtlich durch die Präsidentin Corina Reifenstein und der Hauptgeschäftsführerin Manja Bonin vertreten.
Die Handwerkskammer Cottbus übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Newsletter erwähnt werden.
Infoservice Sie haben Fragen oder Anregungen zum Newsletter der Handwerkskammer? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Ansprechpartner