Handwerkerparkausweis
Senatsverwaltung Berlin

Parkausweis für Handwerker

Wer kann einen Handwerkerparkausweis beantragen?

Speziell den Betrieben des Bau- und Ausbauhandwerks, aber auch andere Gewerbetreibende, die an ihren Einsatzorten auf schweres und umfassendes Material, vielfältige Werkzeuge, Maschinen und Geräte in den Betriebsfahrzeugen zurückgreifen müssen, soll der bislang erforderliche Aufwand für den Nachweis des Stellplatzbedarfs in Kundennähe deutlich erleichtert werden.

Bei diesen Betrieben bzw. Handwerkstätigkeiten wird das Vorhandensein des dringenden Erfordernisses im Sinne von § 46 StVO und VwV-StVO generell angenommen.

Antragsverfahren

Für die Beantragung eines Handwerkerparkausweises sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handelsregisterauszug (Handwerks- oder Gewerbekarte) bzw. die Mitgliedsbescheinigung der IHK
  • schriftliche Begründung, warum Antragsteller zur Berufsausübung dringend auf das Fahrzeug angewiesen ist (Begründung „Werkstattwagen“, Werkzeug- und/oder Materialienfahrzeug)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Bildnachweis oder ggf. im Einzelfall Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges

Bearbeitung in den Bezirken

Der Handwerkerparkausweis kann in der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantragt werden.

Da mit einer hohen Anzahl von Anträgen bei den Straßenverkehrsbehörden zu rechnen ist, gilt folgende Empfehlung der Senatsverwaltung:

Betriebe mit Betriebssitz in einem Bezirk mit Parkraumbewirtschaftungszonen, beantragen den Handwerkerparkausweis in diesem Bezirk.

Firmen mit Sitz außerhalb der Parkraumbewirtschaftungszonen wird empfohlen, ihre Anträge in den jeweiligen Partnerbezirken zu stellen.

  • Marzahn-Hellersdorf => Spandau
  • Treptow-Köpenick => Steglitz-Zehlendorf
  • Reinickendorf => Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Lichtenberg => Friedrichshain-Kreuzberg
  • Neukölln => Tempelhof-Schöneberg

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist darauf hin, dass sich aufgrund der erwarteten Antragszahlen anfangs die Bearbeitungszeiten verlängern könnten.

Die Anträge und Arbeitsstättennachweis für den Parkausweis finden Sie hier.

Arbeitsstättennachweis

Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Dieses Formular enthält z.B. Datum, Uhrzeit, den Einsatzort, den Name des Fahrers, sowie eine Telefonnummer (mobil) und ist für eventuelle Kontrollen vor Ort hinter der Frontscheibe gut sichtbar auszulegen. Der Handwerkerparkausweis gilt auch in der Zone am Betriebssitz der Firma. Im Feld „Einsatzort/Kunde“ muss in diesem Fall „Betriebssitz“ eingetragen werden. Laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann das Formular laminiert werden, so dass lediglich die Angaben zu "Einsatzdatum/Uhrzeit" und "Einsatzort" jeweils mit einem wasserlöslichen Stift aktualisiert werden müssen.

Gebühren

  • 130 € bei 06-monatiger Gültigkeit, für zusätzliche Fahrzeuge (Wechselvignette) 2-4: 25 €
  • 200 € bei 12-monatiger Gültigkeit, für zusätzliche Fahrzeuge (Wechselvignette) 2-4: 40 €
  • 350 € bei 24-monatiger Gültigkeit, für zusätzliche Fahrzeuge (Wechselvignette) 2-4: 70 €

Auf jedem Handwerkerparkausweis können - ähnlich der bestehenden Wechselvignette - bis zu vier Betriebsfahrzeuge eingetragen werden.

Gültigkeit

Der Handwerkerparkausweis gilt in allen Mischparkgebieten aller Parkraumbewirtschaftungszonen.

Der Handwerkerparkausweis gilt nicht:

  • in kleinteiligen Gebieten, in denen mit Parkscheibe oder an Parkuhren geparkt werden muss,
  • an Halt- und Parkverbotsschildern,
  • auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen.