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Landkreise suchen Jugendschöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018

Mit dem Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode sind im Jahr 2013 die ehrenamtlichen Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 neu zu wählen.

Gesucht werden für die Landkreise Spree-Neiße und Dahme-Spreewald Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Während der Hauptverhandlung üben die Jugendschöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Über die Schuld- und Straffrage entscheiden ehrenamtliche und professionelle Richter gemeinsam.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.

Schöffen müssen entsprechend §§ 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.

Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:

  • Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die

  • bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
  • zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
  • aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
  • mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  • in Vermögensverfall geraten sind;
  • Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert;
  • Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nicht geeignet sind;
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.

Genaue Informationen über die Bewerbungsfristen und das Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten der Landkreise.

Landkreis Spree-Neiße

Landkreis Dahme-Spreewald

Weiterführende Informationen über das Schöffenamt finden Sie hier.