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Lob für Kinderbetreuung in Cottbus und UmgebungÜberbrückungshilfe: HWK fordert vereinfachte Beantragung

Für zahlreiche Handwerksbetriebe in Südbrandenburg ist die aktuelle Lockdown-Situation akut existenzbedrohend. Sie sind dringend auf die von der Bundesregierung zugesicherten Überbrückungshilfen angewiesen. Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) fordert daher eine vereinfachte und weniger bürokratische Antragstellung, damit die finanzielle Hilfe schnell und unkompliziert fließen kann. Konkret sollten kleinere Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitern ihre Anträge auf Überbrückungshilfen stellen können, ohne dass ein Steuerberater hinzugezogen werden muss.

"Durch die Verlängerung des Lockdowns vom Dezember in den Januar starten unsere Betriebe unter erneuten Schwierigkeiten in das Jahr. Die durch die Pandemie bedingten Schließungen führen zu massiven Umsatzeinbrüchen in den Branchen wie Kosmetiker, Friseure, Autohäuser, Uhren-, Gold- und Silberschmiede, Fleischer, Bäcker, Konditoren, Wäschereien und Gebäude- reiniger, Messebauer und Veranstaltungstechniker. Für diese Betriebe ist die Situation existenzbedrohend. Sie kämpfen um ihren Fortbestand", so Peter Dreißig, Präsident der HWK Cottbus.

"Die finanziellen Reserven sind bereits durch den Lockdown im Frühjahr des Vorjahres aufgebraucht. Immer wieder höre ich von unseren Handwerkern, dass die Programme zu bürokratisch und an zu viele Bedingungen gebunden sind. Ein besonderes Erschwernis ist die Hinzunahme eines prüfenden Dritten. Doch die Steuerberater sind überlastet. Es dauert alles viel zu lange. Dabei ist es jetzt wichtig, dass die Mittel schnell und rechtzeitig fließen, ansonsten kann es zu spät sein. Es droht ein immenser Schaden, wenn die Hilfsangebote nicht ankommen. Es ist jetzt entscheidend, den Zugang zu den Hilfen zu erleichtern, in dem Handwerksbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten selbst einen Antrag stellen können", so die Begründung von Peter Dreißig.

 

Lob für Kinderbetreuung

Mindestens genauso wichtig wie Wirtschaftshilfen ist, den Unternehmen, die weiterarbeiten dürfen, dies auch zu ermöglichen. "Die finanziellen Folgen der Pandemie sind noch völlig unklar", sagt HWK-Hauptgeschäftsführer Knut Deutscher. „Klar ist aber, dass der Bund, die Länder und die Kommunen künftig auf jeden Cent angewiesen sein werden." Deshalb müssen die noch laufenden Wirtschaftskreisläufe unbedingt am Leben erhalten werden. "Für die Arbeitsfähigkeit unserer Handwerksunternehmer und ihrer Beschäftigten ist die Betreuung ihrer Kinder von zentraler Bedeutung", so Knut Deutscher.

In diesem Zusammenhang lobt die Handwerkskammer Cottbus das Vorgehen der Stadt Cottbus und der Landkreise, die die Kitas weiter offen halten. "Wir wissen, dass dies für die Erzieher ein großer Kraftakt ist. Für unsere Betriebe und deren Fachkräfte ist es jedoch überlebenswichtig."

Der Antrag auf Novemberhilfe kann bis zum 31. Januar 2021, der Antrag auf Dezemberhilfe bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes. Zur Authentifizierung ist ein ELSTER-Zertifikat notwendig.

Bisher ist der Antrag grundsätzlich durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) im Namen des Antragstellers einzureichen. Auf der Basis der bei der Antragstellung gemachten Angaben erfolgt die Auszahlung der November- bzw. Dezemberhilfe. Im Nachgang erfolgt gleichfalls über einen prüfenden Dritten eine Schlussabrechnung über die tatsächlichen Umsätze und anzurechnenden Leistungen. Gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen sind zurückzuzahlen.

Bisher können nur Soloselbständige einen Antrag ohne prüfende Dritte stellen, wenn die Höhe der beantragten Hilfe höchstens 5.000 Euro umfasst und der Antragsteller bisher noch keine Leistungen beantragt hat.