Meisterschüler Maurer Frank Götze Lehrbauhof der Handwerkskammer Cottbus
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Aufgrund der Corona-Krise vorfristig geänderte Richtlinie ab sofort in Kraft Gründungsprämie für Meister steigt: Ab sofort Basisförderung bis 12.000 Euro

Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können ab sofort eine einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 12.000 Euro erhalten. Bislang hatte die maximale Summe für die Basisförderung bei 8.700 Euro gelegen

Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in einer zweiten Stufe noch einmal bis zu 5.000 Euro (statt bisher 3.300 Euro) bekommen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme noch einmal und beträgt dann maximal 7.000 Euro. Die entsprechend geänderte Richtlinie ist jetzt in Kraft gesetzt worden.



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Ausbildung und Beschäftigung gesichert

Die Handwerkskammern des Landes begrüßen die Neuregelung. Robert Wüst, Präsident des Brandenburgischen Handwerkskammertages: „Die Erhöhung der Meistergründungsprämie ist das richtige Signal, um in turbulenten Zeiten Gründungen und Nachfolgen im Handwerk zu unterstützen. Anträge auf den Zuschuss sind bis Ende 2021 möglich. Ausdrücklich begrüßen wir, dass der Antrag auf Meistergründungsprämie nicht mehr an die bisherige Dreijahresfrist gekoppelt ist. Jetzt können auch Meister, die ihren Meisterabschluss vor mehr als drei Jahren bestanden haben, die Prämie für ihr Gründungsvorhaben beantragen. Da jährlich mehr als 1.000 Handwerksbetriebe einen Nachfolger suchen, werden gut ausgebildete und motivierte Meisterinnen und Meister dringend gebraucht. Mit der Meistergründungsprämie setzt die Politik einen finanziellen Anreiz, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. So werden Ausbildung und Beschäftigung im Land weiter garantiert und die Zukunft des brandenburgischen Handwerks gesichert."

Die Meistergründungsprämie ist im Land Brandenburg im Herbst 2015 eingeführt worden. Im vergangenen Jahr wurden die Zugangsvoraussetzungen noch einmal verbessert. Die bis jetzt gültige Richtlinie wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Eine Verlängerung stand jedoch außer Frage. Denn im brandenburgischen Handwerk mit seinen fast 40.000 Betrieben steigt bereits seit mehreren Jahren die Zahl anstehender Unternehmensnachfolgen. Doch für immer mehr leistungsfähige Unternehmen wird kein Nachfolger gefunden – eine bundesweit zu verzeichnende Entwicklung. Mit der Meistergründungsprämie will Brandenburg gegensteuern.



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Betriebsbestand im Handwerk sichern

„Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. „Gerade für ein Flächenland wie Brandenburg, in dem sich die demografische Entwicklung stark auswirkt, hat die Unternehmensnachfolge große Bedeutung. Dies gilt umso mehr für Meisterbetriebe, in denen überwiegend die Ausbildung stattfindet. Diese Betriebe binden nicht nur Fachkräfte, sie wirken vor Ort auch dem zunehmenden Fachkräftemangel in allen Teilen des Landes entgegen und erhalten damit Wirtschaftskraft. Zudem entstehen durch Neugründungen qualifizierter und motivierter Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister neue Arbeits- und Ausbildungsplätze“, betonte Minister Steinbach.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie entschloss sich das Wirtschaftsministerium zu einer vorfristigen Änderung der Richtlinie. „Wir wollen damit einen noch stärkeren Anreiz schaffen, auch in diesen schwierigen Zeiten einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen“, erklärte Minister Steinbach.

Aus diesem Grund ist in der neuen Richtlinie auch die Antragsfrist für die erste Stufe bis voraussichtlich 31. Dezember 2021 aufgehoben worden. Bisher hatte gegolten, dass der Antrag auf eine Basisförderung der ersten Stufe nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung gestellt werden konnte. Eine Ausnahme hatte es hier nur für Handwerksmeisterinnen gegeben.



 Ansprechpartner Meistergründungsprämie

Bild Herr Günther

Nils Günther

Betriebsberater

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

guenther--at--hwk-cottbus.de



Bild Anja Kappa

Anja Kappa

Betriebsberaterin

Telefon 0355 7835-159

Telefax 0355 7835-284

kappa--at--hwk-cottbus.de



Heike Dettmann HWK Cottbus

Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

Telefon 03375 2525-63

Telefax 03375 2525-62

dettmann--at--hwk-cottbus.de





 Alle Details zur Meistergründungsprämie finden Sie hier.





Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften.