Elektroauto
pixabay

Innovationsprämie verlängert

Die im Zuge des Corona-Konjunkturpaketes als Ergänzung zum Umweltbonus zur Förderung der Beschaffung von Elektromobilien (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen) geschaffene (und zuletzt bis 31. Dezember 2021 befristete) „Innovationsprämie“ wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Bereits in der aktuellen Fassung hat der Richtliniengeber festgelegt, dass Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr förderfähig sein werden. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die festgesetzte Mindestreichweite 80 km. An diesen Regelungen hat sich durch die Verlängerung der Innovationsprämie nichts geändert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat jedoch angekündigt, die Förderung „zukünftig noch deutlich stärker auf Klimaschutz auszurichten. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.“ Es ist deshalb ab 2023 mit noch stärkeren Einschränkungen der Förderfähigkeit von Plug-in-Hybriden gegenüber dem aktuellen Wortlaut der Richtlinie zu rechnen.

Reine E-Autos werden aktuell mit bis zu 6.000 Euro gefördert (9.000 Euro bei Berücksichtung des Herstelleranteils), Plug-in-Hybride mit maximal 4.500 Euro (6.750 Euro mit Herstelleranteil). Bei einem Listenpreis über 40.000 Euro reduziert sich die Förderung.

Die Förderung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zuässiges Gesamtgewicht) sowie Nutzfahrzeuge N2, die mit dem Pkw-Führerschein Klasse B geführt werden dürfen. (In der Regel sind dies E-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zGG.) 

 Auf der  Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie sich über die Details informieren.

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bittet das BAFA darum, darauf zu achten, dass bereits beim Erstantrag alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden (siehe  Merkblatt).



 Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de