Elektroauto
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Geld verdienen mit dem E-Auto

Besitzer von reinen Elektro­autos (BEV) können seit diesem Jahr eingesparte CO2-­Emissionen in bare Münze umwandeln. Pro Fahrzeug winken bis zu 350 Euro, bei Transportern sogar bis zu 500 Euro, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt. Das Geld zahlen Mineralölunternehmen, die sich damit Verschmutzungsrechte für fossile Kraftstoffe kaufen. Mit Handwerksbetrieben oder Privatpersonen verhandeln die Konzerne allerdings nicht. Der Handel läuft über Dienstleister, auch Autohäuser können sich beteiligen.



THG-Quote: CO2-Ausstoß muss sinken

Die Grundlage für den Zertifikatehandel bildet die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. In Deutschland sind die Hersteller von Kraftstoffen gesetzlich dazu verpflichtet, den durch ihre Produkte verursachten CO2-Ausstoß kontinuierlich zu senken. Aktuell sind es sieben Prozent in Bezug auf das Jahr 2015. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die THG-Quote bis 2030 auf 25 Prozent steigen. Damit würde Deutschland die von der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr allen EU-Mitgliedsstaaten vorgegebene Marke von 14 Prozent deutlich übertreffen.

Das bringt die Mineralölkonzerne in Bedrängnis, die den CO2-Ausstoß von Benzin und Diesel bisher größtenteils durch beigemischte Biokraftstoffe mindern. Aber das reicht längst nicht mehr aus. Alternativ können sie grünen Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) und Biomethan in Verkehr bringen – oder eben Verschmutzungsrechte kaufen.



Pooling: Quotenhandel über Vermittler

Betreiber von öffentlichen Ladestellen für E-Autos konnten den verkauften Strom schon länger in den Zertifikatehandel einbringen. Seit Januar gilt das nun auch für „Privatpersonen, die einen Ladepunkt am privaten Stellplatz errichten, oder Arbeitgeber, die Ladepunkte aus betrieblichen Gründen oder zur Versorgung der Mitarbeiter betreiben“, so das Umweltbundesamt (UBA).

Doch die Strommengen, die private Halter mit ihren Elektrofahrzeugen verbrauchen, sind viel zu gering und auch nicht exakt messbar, um sie in großem Stil zu handeln. Aus diesem Grund ermöglicht der Gesetzgeber das sogenannte Pooling. Dabei läuft der Quotenhandel über Vermittler, die die THG-Quoten sammeln, vom UBA zertifizieren lassen und dann in entsprechend großen Mengen an die Mineralölgesellschaften verkaufen. Das können zum Beispiel Energieversorger oder andere Dienstleister sein, die an der Provision verdienen und gerade wie Pilze aus dem Boden schießen. Der Markt ist unüber­sichtlich.



Kfz-Gewerbe setzt auf Kooperation

Der Zentralverband des Kfz-Gewerbes (ZDK) ermöglicht seinen Mitgliedsbetrieben, ihre Kunden bei der Beantragung der THG-Quote zu unterstützen. Dafür kooperiert der ZDK mit dem Dienstleister "Zusammen Stromen" aus Hamburg. "Kfz-Be­triebe können bei ihren Bestands- und Neukunden per Einladungslink für die Registrierung bei der Plattform geld-fuer-eauto.de werben. Unser Partner wickelt dann den weiteren Prozess für die Kunden ab und zahlt innerhalb von rund sechs Wochen die THG-Prämie aus", erläutert ZDK-Experte Christoph Stricker das Verfahren. Für die Vermittlung eines E-Autos erhält der Betrieb eine Provision von 50 Euro pro Fahrzeug.

Für ihre elektrischen Vorführwagen können sich die Kfz-Betriebe auch selbst die THG-Prämie über geld-fuer-eauto.de sichern. "Mehr als 600 Betriebe haben sich schon auf der Plattform angemeldet und rund 2.800 Fahrzeuge registriert", berichtet Luca Schmadalla, Geschäftsführer der Zusammen Stromen GmbH. Bei knapp 45.700 BEV-Neuzulassungen auf Kfz-Händler im vergangenen Jahr ergibt sich für die THG-Quote der Autohäuser ein Volumen von insgesamt rund 13 Millionen Euro.

Privaten E-Auto-Haltern, die ihre THG-Prämie in Eigenregie beantragen möchten, rät die Verbraucherzentrale, sich den Dienstleister für die Abwicklung des Quotenhandels in Ruhe auszusuchen und sich vor allem die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen. So kann zum Beispiel ein fixer oder ein flexibler Betrag angeboten werden. Denn die Höhe der Erlöse im Quotenhandel unterliegen Marktschwankungen. Eile ist nicht geboten. Die Einreichungsfrist für die THG-Quote beim UBA ist der 28. Februar des Folgejahres. Für die erste Meldung bei einem Dienstleister könnten sich Antragsteller also bis Ende 2022 Zeit nehmen, so die Verbraucherschützer.

 Den kompletten Artikel der Deutschen Handwerkszeitung  lesen Sie hier.



 Umweltberater der Handwerkskammer Cottbus

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Axel Bernhardt

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