Ukraine Flagge
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Informationen zur Krisenregion Ukraine - Russland

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Ukraine-Krieg und insbesondere zu den wirtschaftlichen Folgen und Maßnahmen. 



Wie stelle ich ukrainische Geflüchtete ein?

Neben der privaten Sicherheit sind viele der vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen auch auf der Suche nach einem beruflichen Neuanfang. Um dafür einen verbindlichen Rahmen zu schaffen, haben sich die zuständigen Brandenburger Behörden zu den notwendigen Verfahren abgestimmt.

 Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit 





Entlastungspaket der Bundesregierung

Erstes Entlastungspaket

Mit dem ersten Entlastungspaket hatte sich der Koalitionsausschuss am 23. Februar 2022 auf eine Reihe umfangreicher Entlastungsschritte verständigt. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022.
  • Einmalige Heizkostenzuschuss
    Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 17. März 2022, der Bunderat billigte es am 8. April 2022.
    Rückwirkend zum 1. Januar 2022 sieht das erste Entlastungspaket außerdem vor:
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

Diese rückwirkenden Maßnahmen sind Bestandteil des Steuerentlastungsgesetzes 2022, das am 16. März 2022 vom Kabinett beschlossen und am 13. Mai 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 20. Mai 2022 zu.



Zweites Entlastungspaket

Auf das zweite Entlastungspaket verständigte sich der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 mit dem Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Es beinhaltet umfassende Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Familien. Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.
  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Stark vergünstigtes Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV.

Am 27. April 2022 verständigte sich das Kabinett auf diese zusätzlichen Maßnahmen. Für die befristete Senkung der Energiesteuer wurde das entsprechende Gesetz am 19. Mai vom Bundestag verabschiedet. Die Energiepreispauschale und der Kinderbonus wurden im parlamentarischen Verfahren in den Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eingefügt, bevor das Gesetz am 13. Mai 2022 im Bundestag verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 20. Mai 2022 zu.



Weitere Entlastungen

Weitere steuerliche Entlastungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16. Februar 2022 verständigt hat und das am 19. Mai 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde:

  • Erweiterte Verlustverrechnung,
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
  • Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
  • Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 4.500 Euro und
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.


Darlehensprogramme für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Unternehmen können sich im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sowohl spezielle Bürgschaften der Bürgschaftsbanken beantragen als auch entsprechende Förderprogramme der KfW nutzen.

Die Programme sollen Unternehmen offenstehen, die vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges von Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten bzw. gestiegenen Energiekosten betroffen sind, woraus vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten resultieren. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewesen sein.

Als Antragsvoraussetzung müssen Betriebe zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eines
der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland). Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mindestens 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes beträgt.
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen.

Besonderheit der Bürgschaftsbanken

Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde für die Ukraine-Hilfen verdoppelt (statt 1,25 Mio. Euro nun 2,5 Mio. Euro) und greift sowohl für die Verbürgung von Investitions- als auch Betriebsmittelkrediten. Die Bürgschaftshöhe wurde auf maximal 80 % festgelegt und kommt damit bei der Hausbank einer werthaltigen Sicherheit in Höhe von 80 % gleich.



Aufenthalt und Beschäftigung - Informationsseite des ZDH

  • Welche Aufenthalts- und Beschäftigungsperspektive haben geflüchteten Menschen aus der Ukraine?
  • Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
  • Was besagt die sog. Massenzustrom-Richtlinie?

Eine Vielzahl von Fragen und Antworten hat der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) zusammengefasst:  www.zdh.de/ukraine-krieg/



Informationen zur Ausfuhr, Ausfuhrkontrollen, Sanktionspaketen:

 Bundesregierung

 Bundeswirtschaftsministerium

Für Fragen zum Russland-Embargo steht Ihnen die BAFA-Telefonhotline zur Verfügung: Tel. 06196 908-1237

 www.bafa.de

 Zentralverband des Deutschen Handwerks

 GTAI - Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

 Seite des Europäischen Rates

Unabhängig von allen Detailregelungen empfehlen wir bei allen Geschäften, egal ob Russland oder andere Länder, die Prüfung aller Geschäftspartner in den Sanktionslisten. Hierzu zählen die direkten Kunden ebenso wie Banken, Reedereien, Transportunternehmen usw. Hilfreich für die Prüfung ist u.a. die Finanzsanktionsliste der EU.

Finanzsanktionsliste der EU:  www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/?



Weitere Informationen hat der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. gesammelt. Dies ist der Stand 28. Februar 2022. Änderungen sind täglich möglich. Informieren Sie sich daher auch auf den Internetseiten des Verbandes.



Update 7. März 

In den Dokument sind aktuelle Hinweise, Verlinkungen und Ansprechpartner aufgeführt. Es geht um die Sanktionslisten, Ausfuhrkontrollen usw. Wir aktualisieren diese Dokumente in regelmäßigen Abständen. 



Information der Banken

Unter anderem die Deutsche Bank hat für ihre Kunden eine Infoseite erstellt, um die aktuelle Situation bestmöglich einzuordnen. Sie soll erste Fragen zu den beschlossenen Sanktionen und auf laufende Geschäfte beantworten und wird laufend aktualisiert.

Klicken Sie bitte  hier.



Informationen zur Einreise aus der Ukraine

 www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html



Sicherheit

 Sicherheitshinweise  Ukraine - Auswärtiges Amt

 Sicherheitshinweise Russische Föderation - Auswärtiges Amt

 Sicherheitshinweise Belarus - Auswärtiges Amt

 Ansprechpartner

Heike Dettmann HWK Cottbus

Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

Telefon 03375 2525-63

Telefax 03375 2525-62

dettmann--at--hwk-cottbus.de



Lukasz Kocur

Lukasz Kocur

Projektkoordinator

Telefon 0355 7835-177

Telefax 0355 7835-281

kocur--at--hwk-cottbus.de

 Anerkennungberatung. Hier finden Sie alle Informationen.



Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de



Wenn Sie helfen möchten

Das Ukrainenetzwerk Cottbus finden Sie auf Facebook unter dem Link: Ukrainenetzwerk Cottbus - Startseite | Facebook

Weitere Partner des Netzwerkes sind die Caritas Cottbus, der Malteser Hilfsdienst e.V., die Stadt Cottbus/ Referat Bildung und Integration, die Junge Union Cottbus, die Initiative Aufarbeitung Cottbus e.V. und viele mehr.

 www.ukrainenetzwerk-cottbus.de/



Zudem verweisen wir insbesondere auf die „Aktion Deutschland hilft“.

Spendenkonto:
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine

 

Bei Spenden an andere Organisationen, ist darauf zu achten, dass diese über das Qualitätssiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) verfügen.



 Zivilrechtliche Folgen für Handwerksbetriebe