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GRW: Förderung weiterhin in allen Regionen Brandenburgs möglich

Investitionen von Unternehmen sowie in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur können weiterhin in allen Regionen Brandenburgs aus der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) finanziell unterstützt werden. Allerdings gelten bei dem Programm in der Förderperiode 2022-2027 in der Mark unterschiedliche Fördersätze.

Damit können auch weiterhin Investitionen von Unternehmen im Land Brandenburg finanziell unterstützt werden. Maßgebliche Änderungen ergeben sich durch unterschiedliche Fördersätze, mit dem Ziel wirtschaftlich schwächere Gebiete gezielter zu fördern, Standortbedingungen zu verbessern und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

Rückwirkend ab 1. Januar 2022 werden die Fördersätze je nach Fördergebiet neu ausgerichtet. Unterschieden werden nun sogenannte C- und D-Fördergebiete. Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlich stärkeren Regionen (D-Fördergebiet) werden auch weiterhin Förderung für Investitionen erhalten. Größere Unternehmen werden hingegen nur noch in C-Fördergebieten unterstützt.

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, einschließlich Tourismusgewerbe, wenn sie den Primäreffekt erfüllen und nicht schon aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit ausgeschlossen sind. Der Primäreffekt ist erfüllt, wenn mehr als 50% des Umsatzes in der Betriebsstätte überregional erbracht werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören u.a. die Errichtung, Erweiterung oder Diversifizierung einer Betriebsstätte. In diesem Zusammenhang können sowohl  sachkapitalbezogene oder lohnkostenbezogene, anteilige  Zuschüsse gewährt werden.



*nur große Richtlinie



Fördersatz bei GRW-Infrastruktur sinkt

In der Landesrichtlinie GRW-Infrastruktur wird der Fördersatz von bisher bis zu 95 Prozent auf nunmehr bis zu 80 Prozent abgesenkt (geltend ab 1. Januar 2022). Nachdem finanzschwache Kommunen in den vergangenen zwei Jahren coronabedingt von einem Fördersatz von bis zu 95 Prozent der Investitionskosten profitieren konnten, stehen den Gemeinden in Brandenburg zukünftig Förderungen von nunmehr maximal bis zu 80 Prozent der Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung



Veröffentlichung im Amtsblatt

 Die Richtlinien gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2023.

Bei Fragen stehen Ihnen die Betriebsberater der Handwerkskammer Cottbus gern zur Verfügung.



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