08.03.2021, Brandenburg, Cottbus: Stahlbauer montieren eine Dacherhöhung für die Produktionshalle der künftigen Druckerei im Medienhaus Lausitzer Rundschau. Foto: Frank Hammerschmidt Schlagwort(e): Aufstockung, Bauarbeiten, DE, Deutschland, Druckerei, Druckmaschine, Halle, Hallendach, Zeitung
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08.03.2021, Brandenburg, Cottbus: Stahlbauer montieren eine Dacherhöhung für die Produktionshalle der künftigen Druckerei im Medienhaus Lausitzer Rundschau. Foto: Frank Hammerschmidt

Reaktion auf steigende Baupreise / Forderung der HandwerkskammerLandesregierung führt Preisgleitklauseln im Hochbau ein

Die Handwerkskammer Cottbus hat vehement den Einsatz von Preisgleitklauseln bei öffentlichen Aufträgen gefordert. Nun hat das Land Brandenburg reagiert. Das für den Landeshochbau zuständige Finanzministerium hat den Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen angewiesen, dass neue Verträge für Baumaßnahmen mit Preisgleitklauseln versehen werden sollen, die ermöglichen, die Preise für bestimmte festgelegte Baustoffe auch während der Baumaßnahme an die Marktentwicklung anzupassen. Damit können Baufirmen höhere Kosten – etwa beim Material – an den Auftraggeber weitergeben und bleiben bei öffentlichen Projekten nicht auf den Mehrkosten sitzen.

Brandenburg folgt damit einer Festlegung der Bundesbauverwaltung. Die Regelung betrifft den Hochbau. Eine Regelung zum Straßenbau ist bereits auf den Weg gebracht. Die Mehrkosten können zu maximal 50 Prozent weitergegeben werden.

Der entsprechende Erlass des Finanzministeriums sieht zudem vor, dass im Einzelfall auch bestehende Verträge für Baumaßnahmen nachträglich an die Marktentwicklung angepasst werden können. Er gilt ab sofort und ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022.

Zu den im Erlass aufgeführten Baustoffen gehören: Stahl und Stahllegierungen, Aluminium, Kupfer, Erdölbasierte Produkte wie zum Beispiel Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Epoxidharze, Zementprodukte, Holz und Gusseiserne Rohre.

Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper sagte dazu: „Es bringt weder den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und schon gar nicht den Bauunternehmen etwas, wenn das Land Brandenburg als Bauherr auf bestehende Verträge pocht, die zu völlig anderen Marktpreisen abgeschlossen wurden und es im Ergebnis zum Stillstand auf den Baustellen des Landes kommt. Daher haben wir heute auf die teils extrem angestiegenen Baustoffpreise reagiert. Dies bietet sowohl für das Land als Bauherr als auch für die beauftragten Bauunternehmen die Lösung, dass die Preise für bestimmte Baustoffe an die Marktpreise angepasst werden können. Damit übernehmen wir eine entsprechende Festlegung der Bundesbauverwaltung, die wir auf die Verträge für alle Hochbaumaßnahmen des Landes wie etwa den Bau oder die Sanierung von Polizeiinspektionen, Finanzämtern oder anderen Verwaltungsgebäuden übertragen.“



 Hintergrund:

Rund 4,27 Milliarden Euro wurden seit 1991 im Auftrag des Finanzministeriums für Hochbaumaßnahmen des Landes investiert. Das Land Brandenburg ist somit größter Bauherr in Brandenburg. Dafür zuständig ist heute der am 1. Januar 2006 gegründete Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehört. Dieser realisiert auf dem Weg der sogenannten Organleihe außerdem auch Bauvorhaben des Bundes auf dem Territorium des Landes Brandenburg; seit 1991 in einem Volumen von weiteren 2,3 Milliarden Euro. (Quelle: Finanzministerium)



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