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Handwerkskammertag begrüßt MaßnahmeMinisterium verlängert Gründungsprämie für Meister

Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Land Brandenburg können ab 2022 weiterhin eine Meistergründungsprämie bei Gründung, Beteiligung oder Übernahme eines Handwerkbetriebes in Anspruch nehmen. Die Verlängerung der Richtlinie hat das brandenburgische Wirtschaftsministerium in Kraft gesetzt, sie gilt bis Ende 2023.

„Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. „Ausdrücklich möchte ich auch die Handwerksmeisterinnen ermutigen und dabei unterstützen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Leider ergreifen immer noch weniger Frauen als Männer die Chance der Selbstständigkeit“, so der Minister weiter.

Die Meistergründungsprämie wurde im Herbst 2015 eingeführt, in ihrer ursprünglichen Fassung lief die Richtlinie bis Ende 2018. 2019 und 2020 gingen jeweils geänderte Richtlinien an den Start, bei denen die Fördersummen erhöht und die Zugangsvoraussetzungen für die Prämie verbessert worden waren. 

Seit den Änderungen der Richtlinie 2019 und 2020 können Meisterinnen und Meister – ohne zeitliche Befristung für die Antragstellung – eine einmalige Basisförderung von maximal 12.000 Euro erhalten (vorher 8.700 Euro). Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in der zweiten Stufe noch einmal bis zu 7.000 Euro bekommen (vorher 5.000 Euro).

Zwischen Herbst 2015 und Ende 2018 wurden 280 Anträge gestellt und davon 255 mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Millionen Euro bewilligt. Nach den Änderungen der Richtlinie wurden im Zeitraum von Anfang 2019 bis November 2021 insgesamt 372 Anträge gestellt, dies entspricht einer Steigerung um rund ein Drittel. Davon sind bereits 279 mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Millionen Euro bewilligt – das entspricht einem Zuwachs von mehr als 70 Prozent.

Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller kommen aus dem Kfz-Bereich, gefolgt von den Meisterbetrieben des Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärgewerbes, der Zimmerei und Dachdeckerei. Das Gros der Handwerksmeisterinnen, die eine Meistergründungsprämie erhalten haben, kommt aus dem Friseur- und Kosmetikhandwerk.



Zustimmung aus dem Handwerk

Der Präsident des brandenburgischen Handwerkskammertages Robert Wüst begrüßt die Verlängerung der Meistergründungsprämie. "Die Landesregierung setzt damit ein Zeichen der Wertschätzung für die Leistungen des Handwerks und das richtige Signal, auch in stürmischen Zeiten Gründungen und Nachfolgen zu unterstützen.“

Wüst betont weiter die wirtschaftlichen und bildungspolitischen Herausforderungen Brandenburgs in der nahen Zukunft: „Jährlich suchen mehrere tausend Handwerksbetriebe eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Nur gut ausgebildete, qualifizierte und motivierte Meisterinnen und Meister können diese Betriebe und deren Leistungskraft erhalten oder sich selbstständig machen. Landesweite Wohnungsbauvorhaben oder dringend notwendige energetische Gebäudesanierungen werden u. a. durch Firmenübernahmen und Neugründungen realisierbar. Auch deshalb muss die Gesellschaft aufhören, die akademische Bildung als vermeintlichen Königsweg einer erfolgreichen Berufskarriere zu betrachten. Die gleichwertigen Chancen durch die berufliche Bildung müssen stärker ins Blickfeld rücken.“

 Handwerk in Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg und Potsdam.

Er vertritt die Interessen von rund 39.000 Handwerksbetrieben und ihren rund 157.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Er setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.



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