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Grundsteuer: Post vom Finanzamt kommt

Die Finanzämter verschicken in den kommenden Tagen Post zur neuen Grundsteuerreform. Alle Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in welcher sie Angaben zu ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 machen.

Die Abgabe der Erklärung erfolgt elektronisch über ELSTER. Wirksam wird die neue Grundsteuer ab 2025. Bisher wird die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen in Südbrandenburg aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht widergespiegelt. 

Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert.



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