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ab dem 01. September 2018Veränderte Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden im Bäckerhandwerk



Der Zentralverband und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks verständigt.

Ab dem 01. September 2018 wird es für Auszubildende im Bäckerhandwerk eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung von: 

  • 1. Ausbildungsjahr 565,- Euro
  • 2. Ausbildungsjahr 670,- Euro
  • 3. Ausbildungsjahr 800,- Euro

geben.

Zu beachten ist, dass bereits ab dem 01. September 2019 eine erneute Erhöhung von:

  • 1. Ausbildungsjahr 615,- Euro
  • 2. Ausbildungsjahr 700,- Euro
  • 3. Ausbildungsjahr 820,- Euro

festgelegt wurde.

Diese neuen Ausbildungsvergütungen gelten für bereits bestehende und neu abzuschließende Ausbildungsverträge für die Ausbildungsberufe Bäcker, Konditor und Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk / FR Bäckerei.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass für die neuen Ausbildungsvergütungen die Allgemeinverbindlichekeit noch nicht festgelegt wurde man jedoch davon ausgehen kann, dass die Antragsstellung zeitnah erfolgen könnte. Die Kürzung der aktuellen Ausbildungsvergütung ist jedoch nur bis zu den Vergütungssätzen der festgelegten Allgemeinverbindlichkeit von 01. September 2016 möglich.




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Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

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