Elektrogeräte
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Neue Entsorgungsregeln für Elektrogeräte machen Ärger

Seit 15. August 2018 ist nicht mehr eindeutig klar, was offiziell als Elektrogerät zählt oder doch nur ein elektrisches Bauteil darstellt. Seitdem gilt der sogenannte Open Scope, der offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Folgen hat er besonders für die Entsorgung von alten Elektrogeräten. War die freiwillige Rücknahme der Altteile für kleine Elektrobetriebe lange Standard, drohen viele nun auszusteigen, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.

Online bestellt, kaputt gegangen und dann einfach beim Händler um die Ecke abgegeben: So sieht der Weg eines Elektrogeräts vom Kauf bis zur Entsorgung aus, den das Elektrohandwerk fürchtet. Ferne Zukunft ist das nicht angesichts der steigenden Zahl an Elektrogeräten, die unseren Alltag begleiten. Und auch gesetzlich ist es nicht verboten.

So müssen sich Elektriker mit eigenen Verkaufsräumen seit dem 15. August 2018 in bestimmten Fällen darauf einstellen, dass ihnen jemand die kaputten Blinkschuhe seiner Kinder vorbeibringt statt sie selbst zu entsorgen. Denn die Definition von Elektrogeräten für die Entsorgung wurde erweitert; konkret gesagt: dieEntsorgungsregeln des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind nun weiter gefasst. Sie gelten unter anderem auch für alle Möbel, die elektrische Bauteile enthalten, sowie für Kleidung mit elektrischen Funktionen. Man denke etwa an höhenverstellbare Schreibtische, Badezimmerschränke mit LED-Beleuchtung oder an Jacken und Schuhe, die kleine LED-Lampen eingenäht haben sowie Handschuhe mit Wärmeelementen.

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