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Marco2811 - Fotolia

Steuererhöhung durch Hintertür

Es wird keine Steuererhöhungen geben. So hatte es Bundeskanzlerin Angela Merkel noch im Februar 2018 verkündet. Doch durch die Hintertür müssen die Unternehmen Mehrausgaben verkraften.

Fall 1: Kfz-Steuer

Der neue Abgastest (WLTP), der seit September gilt, hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer, die ein Nutzer zahlen muss.  86 Euro Kfz-Steuer werden für einen VW up GTI fällig, der am 1. September erstmals zugelassen wurde. Am 31. August musste man für das gleiche Auto nur 50 Euro bezahlen. Diesen Unterschied von 70 Prozent hat der ADAC ermittelt. Bei einem bestimmten Peugeot 508 mit 1,6 Litern Hubraum hat der Automobilclub gar einen Unterschied von 73,9 Prozent ermittelt. Der Grund: Wegen des Diesel­skandals hat die EU strengere Anforderungen an die Messung von Verbrauchs- und Abgas­werten von Pkw einge­führt. Da die Tests nach dem neuen Stan­dard realitäts­näher sind, ist bei den meisten Fahr­zeugen mit einem höheren CO2-Ausstoß zu rechnen. Das wirkt sich auf die Kfz-Steuer aus, die nach dem CO2-Ausstoß berechnet wird. Das Bundesfinanzministerium will die Auswirkungen nach zwölf Monaten prüfen und den Bundestag informieren.

Fall 2: Lkw-Maut auf Straßen

Lang angekündigt und dennoch sehr ärgerlich sind die Mehrausgaben, die die Lkw-Maut betreffen, auch wenn es keine Steuer sind. Seit 1. Juli 2018 gilt die Maut auf allen Bundesstraßen in Deutschland. Der Bund erwartet aus der Lkw-Maut künftig Einnahmen von im Schnitt 7,2 Milliarden Euro pro Jahr. Er freut sich über die verlässliche Einnahmequelle. Immer häufiger berichten südbrandenburgische Handwerksbetriebe von vier- bis fünfstelligen Beträgen, die pro Monat fällig werden, nur damit Baustellen abgearbeitet und Geschäfte mit Waren versorgt werden. Der Ärger ist groß, die Kosten werden schrittweise auf die Kunden umgelegt. Das geht gar nicht anders, möchte man vernünftig wirtschaften. Ein Ende ist damit nicht in Sicht: Die Mautsätze sollen 2019 angehoben werden. Die zusätzlichen Belastungen sollen auf ca. 2,5 Milliarden Euro jährlich steigen.

Fall 3: Grundsteuer

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag zur Reform der Grundsteuer präsentieren und damit die Vorgaben des Verfassungsgerichts einhalten. Das hatte die Steuer für verfassungswidrig erklärt. Was genua kommt, weiß keiner. Mittelfristig aber ist anzunehmen, dass die Grundsteuerbelastung für Immobilien, deren Wertentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten überproportional gut war, steigen wird. Die Kommunen besitzen mit dem Grundsteuerhebesatz die entscheidende Stellschraube. Und diese haben – besonders wenn die Haushaltseinnahmen mal nicht so sprudelten – selten Entlastungen für Unternehmer beschlossen.

Michel Havasi

Pressearbeit

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