Baugerüst

Soka-Bau: Neuer Tarifvertrag mit höheren Beiträgen ab 2019

Für Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe gehören die monatlichen Zahlungen an die Soka-Bau zum Standard. Doch immer wieder gibt es Kritik. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun durch zwei neue Urteile die Rechtsmäßigkeit der Sozialkassenverfahren bestätigt, und damit für zusätzliche Rechtssicherheit gesorgt. Ab 2019 tritt ein neuer Tarifvertrag in Kraft, für den bereits die Allgemeinverbindlichkeit beantragt wurde. Diese Neuerungen bringt er mit sich.

Gilt für einen Tarifvertrag eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE), müssen sich alle Arbeitgeber der betreffenden Branche daran halten – egal, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Für den neuen Sozialkassentarifvertrag der Bauwirtschaft (VTV), der ab 1. Januar 2019 gelten wird, haben die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft den Antrag auf AVE bereits beim Bundesarbeitsministerium eingereicht.

Gerade erst am 20. November 2018 hat das BAG die rechtliche Gültigkeit der AVE für den Zeitraum seit Januar 2016 bestätigt (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. November 2018 - 10 ABR 12/18). Immer wieder waren AVEen in der Vergangenheit angezweifelt, und dann sogar vom BAG aus formalen Gründen für die Jahre zwischen 2007 und 2014 gekippt worden. Für das Funktionieren der Sozialkassenverfahren, gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Finanzierung der Leistungen der Soka-Bau sind allerdings die Beiträge aller Betriebe der Baubranche notwendig. Die Bundesregierung musste daher zwischenzeitlich ein Gesetz zur Sicherung der Verfahren schaffen – das sogenannte SokaSiG, wie die Deutsche Handwerkszeitung vermeldet.

Für die Soka-Bau und alle Betriebe, für die der VTV gilt, wird das SokaSiG nun in Zukunft nicht mehr erforderlich sein, teilt die Sozialkasse mit. "Das SokaSiG hat von vornherein vorgesehen, dass es endet, sobald ein neuer Tarifvertrag in Kraft tritt", sagt dazu Soka-Bau-Sprecher Manfred Walser. Durch die Entscheidung habe das BAG nun für zusätzliche Rechtssicherheit gesorgt. Neben der Bestätigung der AVE aus dem Jahr 2016 hat es nämlich auch in einer zweiten Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG bestätigt ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. November 2018 - 10 AZR 121/18).  

Doch genau die Tatsache, dass mehr als die tarifgebundenen Betriebe Beiträge an die Soka-Bau leisten müssen, führt immer wieder zum Unmut einiger Handwerksbetriebe. Meist handelt es sich um Betriebe, die Bauleistungen nur als Nebentätigkeiten ausführen und sich selbst nicht zum Baugewerbe zählen.

Doch welche Leistungen bietet die Soka-Bau, wer profitiert davon und was ändert sich ab 2019?

Die Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe hat eine lange Tradition in Deutschland. Um Beschäftigungspausen und regelmäßige Arbeitsausfälle in den Wintermonaten zu überbrücken wurde bereits im Jahr 1949 eine Urlaubskasse für die Baubranche gegründet. Seit 2001 tritt sie gemeinsam mit der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes als einheitliches Unternehmen unter dem Namen Soka-Bau auf.  

Wer steckt hinter der Soka-Bau?

Die Soka-Bau ist eine Einrichtung der drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Welche Leistungen die Soka-Bau erbringt, für wen sie gelten und wer Beiträge leisten muss, ist deshalb in eigenen Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) geregelt.

Was leistet die Soka-Bau?

Ursprünglich ins Lebens gerufen, um die Urlaubs- und beschäftigungsfreien Zeiten der Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft finanziell zu überbrücken und Arbeitgeber zu entlasten, bietet die Soka-Bau heute auch viele zusätzliche Versicherungs- und Vorsorgeleistungen an. Auch bei kurzer Beschäftigungsdauer in einem Betrieb soll Arbeitnehmern ein Urlaubsanspruch zugesichert werden. Wer über die Soka-Bau versichert ist, führt allerdings statt bei seinem Arbeitgeber bei der Sozialkasse ein Arbeitnehmerkonto, auf dem Urlaubsansprüche für einen zusammenhängenden Urlaub angespart werden. So ist der Urlaubsanspruch dann nicht mehr abhängig von der Beschäftigungszeit in einem einzelnen Betrieb, sondern von der Beschäftigungszeit in der gesamten Branche. Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses und häufige Arbeitgeberwechsel sind typisch für die Bauwirtschaft. Wenn Ausfallzeiten zu überbrückensind, springt die Soka-Bau ein.

Wie hoch ist die Urlaubsvergütung der Soka-Bau?

Jeweils nach zwölf Beschäftigungstagen steht gewerblichen Arbeitnehmern ein Urlaubstag zu. Insgesamt entstehen so im Kalenderjahr maximal 30 Tage Urlaubsanspruch. Die Höhe der Urlaubsvergütung richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohn. Sie beträgt in den alten und neuen Bundesländern 14,25 Prozent des Bruttolohns. Grundlage dafür ist der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV).

Wie hilft die Soka-Bau bei der Finanzierung der Berufsausbildung?

Neben den Urlaubsverfahren übernimmt die Soka-Bau auch Teile der Finanzierung der Berufsausbildung im Baugewerbe. Für Arbeitgeber, die alle Ausbildungsleistungen selbst erbringen, übernimmt die Soka-Bau folgenden Anteil der Ausbildungsvergütung bei gewerblichen Auszubildenden:

- im ersten Ausbildungsjahr zehn Monate der Ausbildungsvergütung
- im zweiten Jahr sechs Monate
- im dritten Jahr einen Monat

Zusätzlich finanziert sie die überbetriebliche Ausbildung. Die Kosten für dieses Verfahren werden von allen Arbeitgebern im Baugewerbe getragen – auch von denen, die nicht ausbilden.

Was leistet die Soka-Bau für die Rente?

Ein Teil der Pflichtbeiträge an die Soka-Bau fließt auch in die "Tarifrente Bau". Grundlage dafür ist der "Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe"; er regelt, dass über die Beiträge an die Sozialkasse auch eine zusätzliche, überbetriebliche Altersversorgung abgesichert ist. Arbeitsausfälle und die infolgedessen niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen so ausgeglichen werden.

Als Zusatzversorgungskasse bietet die Soka-Bau Arbeitnehmern und Arbeitgebern aber auch verschiedene betriebliche und private Altersvorsorgevarianten an. Diese sind nicht an die Pflichtbeiträge gekoppelt, sondern werden über freiwillige Zahlungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten können, finanziert.

Wer muss Beiträge an die Soka-Bau bezahlen?

Die Beiträge an die Sozialkassen, also für das Urlaubsverfahren, das Ausbildungsverfahren und die zusätzliche Altersversorgung Tarifrente Bau,  werden ausschließlich von den Arbeitgebern erbracht, die durch den Tarifvertrag am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft beteiligt sind.Arbeitnehmer müssen keine Beiträge leisten .

Wie hoch ist der Soka-Bau-Beitrag 2018 und wie stark steigt er 2019?

Bei gewerblichen Arbeitnehmern berechnet die Soka-Bau die Beitragshöhe als Prozentsatz der jeweils geltenden Bruttolohnsumme. Der Satz liegt beirund zwanzig Prozent. Bei Angestellten gilt ein fester Beitrag. Aufgrund der Rechtsunsicherheit der letzten Jahre konnten in dieser Zeit auch keine Beitragsanpassungen erfolgen. Dies wird nun nachgeholt. Konkret werden nun etwa die Beitragssätze für die betriebliche Altersvorsorge angepasst. "Dies ist unter anderem einer bereits in früheren Tarifverträgen angelegten perspektivischen Beitragsentwicklung geschuldet“, erklärt Manfred Walser. Außerdem hätten sich die Ausbildungszahlen in der Bauwirtschaft sehr erfreulich entwickelt und im Mai 2018 wurde durch die Tarifvertragsparteien die Auszubildendenvergütung erhöht. "Beides führt dann aber natürlich zu einem erhöhten Finanzbedarf für die Berufsausbildung."

So steigt der Gesamtsozialkassenbeitrag in Westdeutschland von derzeit 20,4 Prozent auf 20,8 Prozent im Jahr 2019 an und in den ostdeutschen Bundesländern von 17,2 Prozent auf 18,8 Prozent – jeweils bezogen auf die Bruttolohnsumme gewerblicher Arbeitnehmer.