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Diese Abgabefrist gilt für die Steuererklärung 2018

Die Steuererklärungen für 2018 erwartet das Finanzamt von Steuerzahlern, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, erstmals nicht mehr bis zum 31. Mai, sondern zum 31. Juli. Doch diese Abgabefrist ist nicht in Stein gemeißelt. Damit Sie auf der sicheren Seite stehen, sollten Sie dieFristverlängerung stets schriftlich beantragen und um eine schriftliche Stellungnahme des Finanzamts bitten. 

Lassen Sie Ihre Steuererklärungen 2018 durch einen Steuerberater anfertigen, zeigt gewährt das Finanzamt eine automatische Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 bis zum 28. Februar 2020. Beauftragen Sie erstmals für die Steuererklärungen 2018 einen Steuerberater, sollten Sie das dem Finanzamt umgehend schriftlich mitteilen. Denn nur wenn das Finanzamt weiß, dass Sie einen Steuerberater beauftragt haben, ergehen bis zum 28. Februar 2020 keine Mahnungen.

Steuertipp 1: Haben Sie keinen Steuerberater und schaffen es nicht, die Steuererklärungen 2018 bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt einzureichen, sollten Sie nicht abwarten, bis das Finanzamt Sie mahnt und Ihnen schlimmstenfalls einen Schätzungsbescheid zuschickt. Denn hier setzt das Finanzamt normalerweise einen Verspätungszuschlag fest. Dieser lässt sich durch Fristverlängerungsanträge verhindern.

Steuertipp 2: Sollten Sie sich dafür entscheiden, für Privatgegenstände, die 2018 mindestens zu zehn Prozent unternehmerisch genutzt wurden, 2018 nachträglich dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuzuordnen und einen Vorsteuerabzug geltend zu machen und wurde in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen noch keine Vorsteuererstattung dafür beantragt, müssen Sie die Zuordnung dem Finanzamt bis spätestens 31. Juli 2019 mitteilen. Das geschieht entweder durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, in der die Vorsteuererstattung beantragt wird oder durch ein separates Schreiben ans Finanzamt. Eine Fristverlängerung für die Mitteilung der Zuordnung eines Privatgegenstandes zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen gibt es nicht. Verschlafen Sie die Mitteilung bzw. Erklärung bis 31. Juli 2019, ist der Vorsteuerabzug 2018 für diese Gegenstände verloren. (Quelle: Deutsche Handwerkszeitung)

 Tipp

Damit Sie nauf der sicheren Seite sind, sollten Sie stets Ihren Steuerberater hinzuziehen.