Dieselverbot 2018
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Diesel-Fahrverbote: Diese neuen Regeln gelten

Handwerkerfahrzeuge sollen auch weiterhin in Städte fahren dürfen, die von Diesel-Fahrverboten betroffen sind. Diese und weitere Regelungen hat die Bundesregierung beschlossen. Die Details im Überblick.

Ausnahmen für neue Diesel-Autos, Kontrollen nur als Stichproben: Die große Koalition will die Folgen von Fahrverboten in Städten möglichst gering halten. Eine der wichtigsten Regelungen, die der Bundestag beschloss: Sperrungen für ältere Diesel sollen in der Regel nur in Städten mit relativ deutlicher Überschreitung der Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) als verhältnismäßig gelten. Auch der Bundesrat hat dem Gesetzepaket zugestimmt. Überwacht werden sollen Sperrungen künftig nur stichprobenartig mit mobilen Geräten und einer relativ kurzen Datenspeicherung von zwei Wochen. Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge wie Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr, Handwerker- und Lieferfahrzeuge sollen von Verboten ausgenommen sein. In Zukunft will die Koalition regelmäßig Spitzengespräche mit der Autoindustrie führen, um Weichen für die wichtige Branche zu stellen.

Grenzwert soll nicht verändert werden

Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) betonte, der Grenzwert werde nicht verändert. "Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht mit anderen Mitteln abzusehen ist, dass sehr bald die Grenzwerte eingehalten werden können."

"Durch die Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten und die festgesetzten Ausnahmeregelungen schafft die Gesetzesänderung Planungssicherheit, um Immissionsschutzmaßnahmen noch zielgerichteter umsetzen zu können," sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Nun haben die Unternehmen Klarheit, dass alle Fahrzeuge mit Euro 6 oder einer vorschriftsmäßigen Nachrüstung auch in Fahrverbotszonen Zugang bekommen. Die Fuhrparkerneuerung wird durch die Rechtssicherheit beschleunigt – die Luft wird sauberer."

Die wichtigsten Punkte der beschlossenen Diesel-Gesetze:

  • Fahrverbote sollen "in der Regel" unverhältnismäßig sein, wenn die Belastung mit NO2 im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm und ändert sich damit nicht - bei relativ geringer Überschreitung soll er aber mit anderen Mitteln erreicht werden, nicht über das Aussperren älterer Diesel.
  • Wo es Fahrverbote gibt, sollen die noch ziemlich neuen Euro-6-Diesel ebenso ausgenommen sein wie nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeugen etwa von Müllabfuhr und Feuerwehr und von privaten Entsorgungsfirmen, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge.
  • Auch ältere Diesel, die nach einer Verbesserung der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen nicht von Fahrverboten betroffen sein. Überwacht werden sollen Fahrverbote anhand der Nummernschilder nur stichprobenartig und mit mobilen Kontrollgeräten. Heimliche Aufnahmen und Videos sind nicht erlaubt, die Daten müssen spätestens nach zwei Wochen wieder gelöscht werden.
  • Zudem wird nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass Kommunen weitere Ausnahmen zulassen können - besonders nach der bestehenden Regelung, wenn "unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern".

Es drohen weitere Fahrverbote

Die Zeit drängt, denn in Hamburg und Stuttgart gibt es bereits Fahrverbote für ältere Diesel. Weitere könnten bald folgen. Neuere Daten der Landesumweltbehörden zeigen, dass in vielen Städten der Grenzwert noch immer deutlich überschritten ist, es laufen noch mehrere Gerichtsverfahren nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe.