Grundstücksteuer

Bundesregierung: Einigung bei Grundsteuer

Im Streit um die Grundsteuer hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Die Sozialdemokraten sind bereit, eine Öffnungsklausel für die Länder zu akzeptieren. Das heißt: Die Grundsteuer soll dort nur abhängig von der Fläche des Grundstückes und des Gebäudes erhoben werden, während das geplante Bundesrecht auch auf den Bodenwert und – in pauschaler Weise – auf die Miete abstellt.

Die Reform soll noch vor der Sommerpause im Kabinett verabschiedet werden. Notwendig für eine Reform der Grundsteuer ist eine Grundgesetzänderung. Das heißt, Union und SPD brauchen dafür noch die Grünen und die FDP. Stimmten sie zu, könnte die bundeseinheitliche Grundsteuer-Regelung dann von den einzelnen Ländern außer Kraft gesetzt und durch eigene Regelungen ersetzt werden. Diese könnte zu einem bundesweiten Flickenteppich in der Grundsteuer führen, befürchten Kritiker.

Insgesamt soll die Reform aufkommensneutral sein. Wie bisher sollen den Kommunen rund 14 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Da sich insbesondere in Ballungsgebieten die Werte in den vergangenen Jahrzehnten sehr verändert haben, könnte es gerade hier zu höheren Grundsteuern und damit höheren Mietnebenkosten kommen. Auch das Handwerk hat auf die Aufkommensneutralität gepocht.