Diesel

Nachrüstung für Diesel-Transporter kann beginnen

Seit Jahresbeginn stellt das Bundesverkehrsministerium Fördergelder zur Verfügung, mit denen Halter von Diesel-Transportern ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge nachrüsten können. Was bislang fehlte, war ein zugelassenes Nachrüstsystem. Jetzt hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) grünes Licht für die ersten Abgasfilter und Modelle gegeben.

Die ersten Genehmigungen für Abgasfiltersysteme wurden erteilt, mit denen leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen nachgerüstet werden können. Die Zulassungen betreffen aktuell lediglich Modelle von Daimler und Volkswagen. Es wird damit gerechnet, dass in den kommenden Wochen weitere Modelle folgen.

 Eine Übersicht aller Fahrzeugmodelle, für die bereits ein zugelassenes Nachrüst-Set zur Verfügung steht, bietet das KBA auf dieser Seite.

Eine Hardware-Nachrüstung könnte für Halter von Diesel-Transportern ein Ausweg sein, Fahrverbote zu umgehen, ohne dabei auf Ausnahmegenehmigungen hoffen zu müssen. Die Kosten für ein Filtersystem liegen nach Schätzungen des BMVI bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen zwischen 4.000 bis 8.000 Euro, bei schweren zwischen 6.000 bis 12.000 Euro. Der Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 3.000 Euro bei leichten bzw. 4.000 Euro bei schweren Diesel-Fahrzeugen. Wer seinen Antrag noch vor dem 31. Mai 2019 gestellt hatte, konnte sich einen Förderbetrag von bis zu 3.800 Euro bzw. 5.000 Euro je Fahrzeug sichern.

Filter auch für Diesel-Pkw

Genehmigungen des KBA für Nachrüstsets liegen inzwischen auch für mehrere Pkw-Modelle vor, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt. Nach Volvo und Daimler können seit kurzem auch Euro-5-Diesel des Volkswagen-Konzerns nachgerüstet werden, darunter auch Modelle der Marken Audi, Skoda und Seat. Für BMW werden demnächst ebenfalls Genehmigungen erwartet. VW und Daimler hatten bereits zugesagt, Kunden in von Fahrverboten betroffenen Regionen bei der Hardware-Nachrüstung mit bis zu 3.000 Euro unterstützen zu wollen. Die Gesamtkosten für den Einbau werden auf 1.400 bis 5.000 Euro geschätzt.

 Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 Tonnen,
  • die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid- Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm / Kubikmeter betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben
  • sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat (25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 Prozent oder mehr des Umsatzes).

Das Förderprogramm ist bis Ende des Jahres 2020 befristet. Quelle: BMVI