Tachographenpflicht
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Tachographenpflicht: Ausnahme fürs Handwerk

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat die Verabschiedung des Straßenverkehrpakets beschlossen. Bei der Tachographenpflicht soll es Ausnahmen für Handwerker geben, wie das Deutsche Handwerksblatt (DHB) berichtet.

Demnach sind Handwerker, die Materialien für ihre eigene Arbeit transportieren und sich dabei in einem Radius von 100 Kilometern um den Unternehmenssitz bewegen, nicht von den neuen Vorschriften betroffen. "Diese Ausnahme betrifft Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen und damit Handwerker wie Maler, Tischler oder Dachdecker. Damit schützen wir unsere Handwerker", sagt der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber. Er ist stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss.

Auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen sollen weiterhin von der Tachografenpflicht ausgenommen bleiben. "Ein Bäcker, der seine Ware ausfährt, braucht also auch in Zukunft keinen Tachographen."

100 Kilometer Radius für Baugewerbe

Außerdem soll es Ausnahmen für das Baugewerbe geben: "Baugewerbliche Fahrzeuge von bis zu 44 Tonnen sind von der Regelung ausgenommen, solange sie in einem Radius von 100 Kilometern zum Unternehmenssitz unterwegs sind.“, so Ferber. Eine Ausweitung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer konnte zunächst im Parlament durchgesetzt werden, wurde aber von den Mitgliedstaaten abgelehnt.

Bevor das Gesetz beschlossen wird, muss es dem DHB zufolge noch vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Aktuell ist die Abstimmung für Mai 2020 geplant.