Inklusion
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Schwerbehinderte: Meldefrist wegen Corona verlängert

Für Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen besteht die Pflicht, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber bis spätestens zum 31. März eines Jahres die Anzahl der Schwerbehinderten für das Vorjahr an die Bundesagentur für Arbeit (BA) melden. 

Diese Frist für die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit wurde aufgrund der aktuellen Corona-Krise bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Säumniszuschläge werden für diesen Zeitraum nicht erhoben.