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Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Regeln in der LausitzBundesnotbremse in Landkreisen und Cottbus außer Kraft

Die Bundesnotbremse tritt wegen sinkender Inzidenzzahlen im Spree-Neiße-Kreis und in Oberspreewald-Lausitz am Freitag, 21. Mai, und in Cottbus am Samstag, 22. Mai, außer Kraft. Damit verbunden sind Erleichterungen für Unternehmen, wie körpernahe Dienstleister, Einzelhändler und Cafés.

Körpernahe Dienstleistungen sind wieder zulässig. Ein Testnachweis ist nur dann erforderlich, wenn für zu erbringende Leistungen das Tragen einer medizinischen Maske nicht möglich ist (zum Beispiel Kosmetik). Überall dort, wo eine medizinische Maske getragen werden kann (zum Beispiel Friseur), bedarf es keines negativen Coronatests mehr.

Öffnungen von Geschäften: In allen Verkaufsstellen des Einzelhandels wird kein negativer Coronatest mehr benötigt. Die Außengastronomie darf ebenfalls wieder öffnen. 



Hier finden Sie die relevanten Informationen aus den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Cottbus.



 Corona-Regeln für Cottbus



 Corona-Regeln für Spree-Neiße



 Corona-Regeln des Elbe-Elster-Kreises



 Corona-Regeln des Oberspreewald-Lausitz-Kreises



 Corona-Regeln des Landkreises Dahme-Spreewald (seit 10. Mai ohne Bundesnotbremse)



 In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt die Bundes-Notbremse. Tritt diese außer Kraft, gilt wieder die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

 Diese finden Sie hier.



 Ansprechpartner

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

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