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Erleichterungen für Gastronomie, Tourismus, Kultur und SportBrandenburg lockert Corona-Regeln

Die brandenburgische Landesregierung hat weitgehende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Ab dem 3. Juni 2021 ist das Einkaufen in Geschäften ohne vorherige Terminvergabe möglich. Unter Auflagen kann auch die Innengastronomie wieder öffnen.  

Ab dem 11. Juni 2021 können auch Hotels und Pensionen ohne Auslastungseinschränkung wieder Touristen beherbergen (Testpflicht alle 72 Stunden). Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 3. Juni in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 24. Juni 2021. Dann – so die Planung – soll wie bereits im vergangenen Sommer eine Umgangsverordnung mit wenigen konkreten Einschränkungen die Eindämmungsverordnung ablösen.



Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:



 Sobald die neue Verordnung im Wortlauf veröffentlich ist, wird sie an dieser Stelle im Internet verfügbar sein.

 bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv



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