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Eurovignette: Keine Maut für Handwerker

Vor mehr als vier Jahren hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Eurovignette vorgelegt. Nun haben EU-Länder und Europaparlament einen Kompromiss gefunden. Für Handwerker soll es eine Ausnahme geben.

Mit der neuen EU-Richtlinie soll das System der Vignetten, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, auf den größten europäischen Autobahnen ab dem Jahr 2029 durch Mautstellen abgelöst werden. Dies soll für Lkw, Busse, Kleintransporter und andere schwere Fahrzeuge gelten. In den kommenden Jahren sollen außerdem unterschiedliche Straßengebühren je nach CO2-Ausstoß der Lkw und Busse erhoben werden. Je geringer der CO2-Verbrauch ist, desto billiger soll es werden.

Gleichzeitig bleibt es den Mitgliedsländern weiterhin freigestellt, auch von Pkw-Fahrern Gebühren für die Straßennutzung zu verlangen. Das betreffende Land muss sich dann zwar an die neue Richtlinie halten. Für Pkw bleibt jedoch ein Vignettensystem erlaubt, bei dem diese mit einer kürzeren Gültigkeit etwa für Urlauber möglich sein sollen.

Der Zentralverband des Deutschen Hanwerks (ZDH) zeigte sich erleichtert über die Einigung. "Es ist richtig und im Sinne unserer Handwerksbetriebe, es den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen", bewertete ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke den Kompromiss. Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen Transportern seien hierdurch Ausnahmeregelungen möglich.

Wenn Handwerker mit ihren Autos und Transportern unterwegs sind, fahren sie zu Baustellen und Kunden, um dort zu arbeiten. "Dafür fahren sie jedoch nicht durch halb Europa, sondern beispielsweise aus ländlichen Räumen in näher liegende Großstädte", führte Schwannecke weiter aus. In Deutschland wären die Handwerksbetriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden.

"Wir begrüßen daher, dass innerhalb der EU-Mautregelung praxistaugliche Ausnahmen gefunden werden konnten, die den Transport eigener Materialien durch Handwerksbetriebe ausnehmen und diesen somit zusätzliche Bürokratie ersparen", sagte Schwannecke. (Quelle: Deutsche Handwerkszeitung)

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