Coronavirus_Stopp
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Bund und Länder beschließen neue Corona-Regeln

Die Bundesrgeierung und die Bundesländer haben neue Corona-Regeln vereinbart. So soll es ab dem 23. August für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene wieder eine strengere Testpflicht geben, vor allem in Innenbereichen. Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das soll in Kliniken, Pflegeheimen, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen der Fall sein. 

Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss demnach für Veranstaltungen in Innenräumen entweder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Die Bundesländer können die 3G-Regeln für Regionen aussetzen, in denen die Inzidenzen stabil unter 35, also bei weniger als 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen liegen, und dabei auch weitere Indikatoren berücksichtigen. Derzeit liegt die Inzidenz im Bundesdurchschnitt bei 23,5

Die Corona-Tests für Ungeimpfte sollen ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Die Kosten für Antigen-Schnelltests betragen zurzeit etwa 3 Euro pro Stück. Die aufwändigeren PCR-Tests kommen auf etwa 10 Euro.



Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.



Corona-Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung will sie für Unternehmen verlängern. „Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern“, heißt es im Beschlusspapier zum Corona-Gipfel von Bund und Ländern. Details werden nicht genannt. Regierungskreisen zufolge werden die Hilfen voraussichtlich bis Ende 2021 verlängert.



Reaktion Zentralverband des Deutschen Handwerks

"Die Corona-Beschlüsse bringen Betrieben nicht die nötige Planungssicherheit", sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. "Weder hat man sich auf einen nachvollziehbaren bundesweit gültigen Kriterien-Maßnahmen-Katalog verständigt, dem zu entnehmen wäre, welche Kriterien neben dem Inzidenzwert - wie die Impfquote, der Hospitalisierungsgrad und der Anteil von COVID-Patienten an der Kapazität der Intensivbetten - und in welcher Gewichtung für künftige staatlich angeordnete Einschränkungen oder gar Lockdown-Entscheidungen ausschlaggebend sind. Hier muss schnellstmöglich ein entsprechender Kriterien-Maßnahmen-Katalog vorgelegt werden, der dann auch bundesweit einheitlich angewandt wird, und der die Schritte festlegt, die beim Überschreiten bestimmter Werte gemacht werden müssen."

"Die Bund-Länder-Beschlüsse schaffen auch keine Klarheit darüber, welche Arbeitsschutzverordnungen künftig gelten werden. Hier hat man es bei der sehr vagen Ankündigung belassen, dass die bestehenden Arbeitsschutzverordnungen an die aktuelle Situation angepasst und verlängert werden sollen.

Im Ergebnis nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar ist, warum die Testangebotsverpflichtung für Betriebe aufrechterhalten werden soll, wenn der Bund zeitgleich sein Angebot kostenloser Bürgertests Mitte Oktober einstellen will. Testangebote können sicherlich in den Betrieben aufrechterhalten werden, allerdings ist ihnen nicht zuzumuten, dann auch weiter voll die Kosten dieses Angebots zu tragen. Eine solche Verlagerung staatlicher gesamtgesellschaftlicher Verantwortung auf die betriebliche Ebene ist nicht hinnehmbar.  All diese Ungereimtheiten und Unklarheiten gilt es rasch auszuräumen, damit unsere Betriebe eine verlässliche Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit in den kommenden Monaten haben."  

 Hier die Beschlüsse im Detail (ab Seite 3)