handwerker geld
FOTOGRIN_shutterstock

Bund und Länder weiten Förderung ausHöhere Bürgschaften für kleine und mittlere Betriebe

Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

Damit sollen kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung unterstützt werden.



Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.

 Hintergrund

Die Bürgschaftsbank Brandenburg ermöglicht Existenzgründern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen Freier Berufe Kreditfinanzierungen auch bei fehlenden banküblichen Sicherheiten.



 Ansprechpartner

Bild Anja Kappa

Anja Kappa

Betriebsberaterin

Telefon 0355 7835-159

Telefax 0355 7835-284

kappa--at--hwk-cottbus.de



Bild Herr Günther

Nils Günther

Betriebsberater

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

guenther--at--hwk-cottbus.de