Mutterschutzgesetz ab 2018
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Mutterschutzregeln ungenügendBessere Familie-Beruf-Vereinbarkeit auch für Unternehmerinnen

Das Ziel, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, muss weibliche Selbstständige einschließen: Eine Schwangerschaft darf nicht zum unternehmerischen Risiko werden. Das Handwerk unterstützt daher die Diskussion um eine funktionierende und durchdachte Absicherung von schwangeren Selbstständigen mit konkreten Vorschlägen. Das erklärte eJörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) anlässlich der Anhörung zum Mutterschaftsschutz von Selbstständigen im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bestehende Regelungen zum Mutterschutz konzentrieren sich bislang fast ausschließlich auf Arbeitnehmerinnen, nicht auf Selbstständige. Unternehmerinnen müssen daher noch deutlich stärker über ihre Absicherungsmöglichkeiten durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer informiert werden. Dafür müssen bereits bestehende Beratungsangebote weiter ausgebaut und in einer zentralen Anlaufstelle für schwangere Unternehmerinnen gebündelt werden.

Eine Aktualisierung muss auch bei den steuerlichen Höchstgrenzen vorgenommen werden, bis zu denen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sind: Seit 2012 ist die Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Kind nicht angepasst worden. Dabei kann mit der Dynamisierung dieser Höchstgrenze eine effektive finanzielle Entlastung vorgenommen werden, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt. Mithilfe zusätzlicher Anreize, wie einer freiwilligen Höherversicherung oder höheren Hinzuverdienstgrenzen beim Elterngeld werden Maßnahmen geschaffen, die die soziale Absicherung schwangerer Selbstständiger stärken.

Zudem braucht es Instrumente, um Unternehmerinnen vor und nach der Geburt so in der Betriebsführung zu unterstützen, dass keine Einkommensverluste entstehen. Die Betriebshilfe der landwirtschaftlichen Krankenversicherung kann hier als Blaupause genutzt werden, um angepasste Modelle für andere Wirtschaftsbereiche wie etwa das Handwerk zu entwickeln. Das von der Bundesregierung geplante Pilotprojekt zur Einbindung des Senior Expert Service (SES) weist hier die richtige Richtung.

Wenn man möchte, dass junge Frauen das Wagnis einer Selbstständigkeit eingehen und als Führungskräfte Verantwortung für einen Betrieb übernehmen, brauchen sie die Sicherheit, dass sich Beruf und Familie vereinbaren lassen. Die Bundesregierung ist daher gefordert, den konkreten Unterstützungsbedarf von Unternehmerinnen in allen Wirtschaftsbereichen zu erfassen, um tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln, die die Absicherung während der Schwangerschaft und nach der Geburt für weibliche Selbstständige verbessern.“