Klimaanlage

Einigung auf Novellierung der EU-Verordnung / Betroffene Betriebe sollten prüfenF-Gase verschwinden aus Klimaanlagen und Wärmepumpen

Die Verhandlungsführer von EU-Parlament und -Rat haben sich auf eine Novellierung der F-Gase-Verordnung verständigt. Die Treibhausgase sollen Schritt für Schritt aus Klimaanlagen und Wärmepumpengeräten verschwinden. Folge: Die Verfügbarkeit von Kältemitteln nimmt ab, die Preise vorraussichtlich steigen. Betriebe sollten prüfen, ob bei ihnen Handlungsbedarf besteht.



Auf was wurde sich verständigt

  • ein beschleunigter Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf Null im Jahr 2050,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 (betrifft also auch R 32) enthalten ab 2027 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2032,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-/Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft-/Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein komplettes F-Gas-Verbot für diese Produkte ab 2035,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030,
  • ein Service- und Wartungsverbot für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen.

Hinweis: Die oben genannten Zahlen und Daten wurden der vorläufigen Vereinbarung entnommen. Diese muss noch formell von Rat und Parlament angenommen werden, bevor die novellierte F-Gase-Verordnung nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft tritt. 



Anlagen vorzeitig aus Betrieb genommen

Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister Deutsches Kälteanlagenbauerhandwerk, kommentiert: „Die Novellierung der F-Gase-Verordnung wird alle in der Branche vor große Herausforderungen stellen. Große Bedenken haben wir vor allem beim Service- und Wartungsverbot von Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032. Abertausende Anlagen sind davon betroffen, die 2032 noch lange nicht das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben werden. Diese vorzeitig außer Betrieb zu nehmen, widerspricht jeglichem Nachhaltigkeitsgedanken und stellt eine hohe finanzielle Belastung für deren Betreiber dar.“



Relevanz

Eine Erhebung im Jahr 2018 ergab, dass ein durchschnittlicher Betrieb des Lebensmittelhandwerks (Betriebsgrößenklasse mit einem Jahresumsatz von 500.000 bis 5 Millionen Euro) zwischen 20 und 61 Kühl- und Kältegeräte sowie Klimaanlagen betreibt. Eine verlässliche Kühlung hat über alle Gewerke des Lebensmittelhandwerks hinweg eine hohe Bedeutung im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit sowie der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung – beides ebenfalls erklärte politische Ziele der EU und des Bundes.

Auf Grund der Anzahl der genutzten Kühl- und Kältegeräte ist die Beschaffung von entsprechenden Anlagen mit sehr hohen Investitionskosten verbunden, die insbesondere von kleinen Betrieben nur schwer geschultert werden können und einen langen Planungsvorlauf haben. Umso entscheidender ist es, dass Betriebe die letztendlich angeschafften und dem Stand der Technik entsprechenden Anlagen dann auch über den gesamten Investitionszyklus hinweg entsprechend nutzen können. Die Betriebe des Lebensmittelhandwerks als Betreiber der Anlagen sind also auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen.

 Benötigen Sie mehr Informationen zur F-Gase-Verordnung oder zu Förderprogrammen für technische Anlagen, sprechen Sie mich an.

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Axel Bernhardt

Technischer Berater

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